Kosmoos Gümligen

Füllerichstrasse 55a, Moosstrasse 13a, 3073 Gümligen

Visualisierung
​​​​​​​Bezug Mai 2024

Projekt

Moderner Lebensraum fürs Wohnen, Arbeiten und Begegnen.

Die Siedlung Kosmoos sieht drei unterschiedlich konzipierte Gebäude vor. Durch ihre versetzte Anordnung, entstehen attraktive und durchlässige Innen, Aussen- und Zwischenräume.

Die mit Gewerbe-, Retail- sowie Dienstleistungen belebte Erdgeschossflächen sollen zukünftig Raum für den wirtschaftlichen Impuls in der Siedlung bieten. In den Obergeschossen wirds dann «privater»: Mit flexiblen 1-Zimmer-MOVEment-Appartments bis zur grosszügigen 5.5-Zimmer-Familienwohnung wird im Kosmoos jede Lebensform optimal vorgesorgt. 

Förderung von preisgünstigem Wohnraum

Der grossen Mehrheit der Schweizer Bevölkerung steht heute qualitativ guter und auch bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung. In einigen Städten und Agglomerationen jedoch sind die Wohnungspreise in den letzten Jahren stark angestiegen. Mit den Auswirkungen der steigenden Wohnungspreise sehen sich viele Menschen konfrontiert.

Das Neubauprojekt Kosmoos errichtet deshalb einzelne kostengünstige Wohnungen, welche gemäss den Prinzipien der Förderung von preisgünstigen Wohnraum vermietet werden. Helvetia vertritt die Meinung, dass qualitativ hochwertige Bauqualität für alle Bevölkerungskreise zur Verfügung stehen sollte. 

Maximale Einkommensgrenze

Das maximale Einkommensgrenzegebende steuerbare Einkommen aller Personen im Haushalt darf bei Mietbeginn höchstens viermal so viel wie der Netto-Jahresmietzins sein. Im laufenden Mietverhältnis darf es auf das sechsfache ansteigen. Bei stark schwankenden Einkommen kann der Durchschnitt der letzten vier definitiven Steuerveranlagungen berücksichtigt werden.

Zur Festsetzung des steuerbaren Einkommens gilt das Bundesgesetz vom 14.12.1990 über die direkte Bundessteuer (DBG, SR 642.11).

Maximales Vermögen

Das massgebende steuerbare Vermögen aller Personen im Haushalt darf CHF 200'000.00 nicht überschreiten.
 
Zur Festsetzung des steuerbaren Vermögens gilt das Bundesgesetz vom 14.12.1990 über die direkte Bundessteuer (DBG, SR 642.11).

Belegung pro Wohnung

+/- eine Person (z. B. 3.5 Zimmerwohnung = mind. 2, max. 4 Personen)

Was sind MOVEMENT Wohnungen? 

MOVE-ment ist ein überraschend cleveres Raumkonzept. Mit verschiebbaren Modulen schaffen Sie unterschiedliche Wohnsituationen – auf Tastendruck und ganz nach Lust und Laune. Bis auf einige Kleinigkeiten ist Ihre neue Mietwohnung bereits möbliert. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der move-ment.ch Webseite. 

Sehen Sie sich eine MOVE-ment Wohnung in AKTION an.